§24 Bedrohung (rechtlich)
Neben Reallife Drohungen sind Desweiteren auch Drohungen mit Anwälten oder dem SpaceInvasion Team verboten. Es ist also untersagt in allen Kommunikationsplattformen von SpaceInvasion (unter anderem das Forum und Discord!) folgende Dinge zu drohen:
- Drohungen mit Strafen vom Team. Das umfasst auch den Hinweis auf Regeln im Regelwerk! Jeder Spieler hat die Regeln zu lesen und akzeptieren. Beispiel: "Du hast die Flotte bereitgestellt” oder “das ist Pushing laut Regeln!” oder “du hast nicht nur einen Multi”
- Drohungen mit strafrechtlichen Konsequenzen oder Hinweise auf Gesetze. Beispiel: “dann red ich mit meinem Anwalt", "Anzeige ist raus” oder “nach Paragraph 123 ist es nicht erlaubt…”
- Absprachen oder Klärung von Fragen dürfen natürlich weiterhin Inhalte des Regelwerks enthalten. Hier sind ausschließlich Drohungen oder Provokationen gemeint.
Diese Regelungen verbieten natürlich nicht, dass ein Spieler eine Strafanzeige gegen andere Spieler stellen darf. Das Team möchte dies nur nicht als Drohung lesen!
Die Ausformulierung dieser neuen Regel scheint mir etwas 'unglücklich'.
(Gibt es 'rechtliche' und 'unrechtliche' Drohungen?)
Die Ausgangslage:
Die (Ingame-)Spielregeln verweisen auf die AGB und die AGB auf die (Ingame-)Spielregeln - sie ergänzen sich gegenseitig.
Konkretes Beispiel, weshalb die Ausformulierung 'unglücklich' ist:
In der aktuellen Regel-Ausformulierung könnte ein Spieler der Ingame beleidigt wird und darauf mit dem Hinweis "Das was Du mir geschrieben hast ist gem. (Ingame-)Regeln nicht ok. Lass' das zukünftig sein - oder ich werde Dich melden" seinen Account verlieren.
Warun?
Er weist auf die (Ingame-)Spielregel hin ... erster Verstoss gegen §24. Und er 'droht' bei Wiederholung mit einer Meldung, also dem Team ... zweiter Verstoss gegen §24.
Beides könnte gem. AGB 8.3 einj 'Kündigung aus wichtigem Grund' zur Konsequenz haben.
Und das ist sicherlich nicht im Sinne des Regel-Erfinders ...
Kurzum - diese Regel sollte zur Klarheit für alle ein klein wenig 'überarbeitet' werden.
VLG, Kirk.